ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LASH EXTENSIONS

 

 

Im Studio of Glamour by Justine gelten unsere AGBs, welche im Studio ausliegen oder auf unserer Webseite nachgelesen werden können. Wir bitten Dich diese zu verinnerlichen und ganz besonderes folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

TERMINVEREINBARUNG

 

(1) Verbindliche Termine

Mir ist bewusst, dass eine Terminvereinbarung mit Studio of Glamour verbindlich ist. Sollte eine Absage oder Terminänderung vonnöten sein, muss ich dies rechtzeitig und sobald als möglich, aber mindestens 48h vor dem Termin mitteilen. Sollte ich den Termin nicht 24 Stunden vor dem gebuchten Termin absagen, hat das Studio das Recht, den Verdienstausfall der Kundin in Rechnung zu stellen (den vollen Betrag der gebuchten Leistung) und ebenso keinen weiteren Termin an diese Kundin zu vergeben!

 

(2) Pünktlichkeit

Mir ist bewusst, dass ich pünktlich zu meinem vereinbarten Termin erscheinen muss. Sollte ich mich verspäten, dann bin ich verpflichtet, das Studio rechtzeitig darüber zu informieren. Bei Verspätungen muss die Behandlungszeit gegebenenfalls gekürzt werden. Ich bin in diesem Fall berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss. Der Termin verfällt nach 15 Minuten Verspätung automatisch. Auch in diesem Fall hat das Studio das Recht, eine Entschädigung für den Verdienstausfall (100%) in Rechnung zu stellen.

 


HAFTUNG

 

Das Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Das Studio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenständen des Kunden, die mit in das Studio gebracht wurden.

 

BESCHÄDIGUNG UND HAFTUNG

 

Das Studio hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.



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